Entgeltvereinbarung Wohngruppen
Jede Einrichtung, die Kinder und Jugendliche betreut und begleitet, schließt mit dem zuständigen öffentlichen Träger eine Entgeltvereinbarung ab. Darin ist geregelt, wieviel Geld pro belegtem Platz im Monat dem Jugendamt in Rechnung gestellt werden darf. Sollten Sie Interesse an der Vereinbarung zwischen dem Michaelshof und dem Landratsamt Esslingen haben, so können Sie gerne ein Exemplar über unser Sekretariat unter info-mh@mh-zh.de anfordern.
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